Unternehmensnachfolge und Vermögensnachfolge: Schenken

SCHENKEN: Gestalten zu Lebzeiten, Weichen stellen.

In der Regel ist es bei größeren Vermögen empfehlenswert, den Vermögensübergang sukzessive stattfinden zu lassen und Vermögen schon zu Lebzeiten auf Nachfolger zu übertragen. Meist wird hier zum Mittel der Schenkung gegriffen.

 

Die Motive für Schenkungen sind ebenso vielfältig, wie die Möglichkeiten ihrer Ausgestaltung. Häufig werden Gegenleistungen vereinbart oder es werden Leistungen vorbehalten und Rückforderungsansprüche vereinbart, um eine ausgewogene Lösung zu finden.

 

Unternehmen sollen, wenn möglich in einem gleitenden Prozess an den Nachfolger übergeben werden. Sie dürfen nicht den Gefahren ausgesetzt werden, die von schwerer Erkrankung des Inhabers oder seinem plötzlichen Tod ausgehen können. Aber auch sonstiges Vermögen wird häufig Gegenstand vorweggenommener Erbfolge sein, etwa um Kinder abzusichern, unter ihnen Gerechtigkeit zu schaffen oder sie noch vor dem eigenen Rentenalter am Vermögen partizipieren zu lassen.

 

Schenkungen wollen gut überlegt sein. Sie können bei falscher Konzeption ebenso wie ein schlechtes Testament zur Vermögensvernichtung oder zum Erbenstreit führen. Der Schenker sollte sich deshalb vor einer Schenkung über alle in Betracht kommenden Schenkungsgegenstände, Bedingungen, Auflagen und Rückforderungsrechte informieren und im Rahmen der Schenkung die Möglichkeiten zur Erbschaftsteueroptimierung ausnutzen, die gerade bei Schenkungen vielfältig sind. Er sollte nicht deshalb von Schenkungen Abstand nehmen, weil er Einkommens- oder Vermögensverluste befürchtet: Die Beratungspraxis hat ausgeklügelte Modelle entwickelt, um den Schenker abzusichern und eine „Win-Win" Situation für Erblasser und Erben zu schaffen.

 

Unter der Rubrik „Verschenken" hat das ZUV Fachbeiträge seiner Mitglieder zu Themen gesammelt, die für das Verschenken von größeren Vermögen von besonderer Bedeutung sind.

 

Sie finden hier aktuelle Veröffentlichungen und Vorträge zu folgenden Themen: Grundlagen der Schenkung, Ausgleich und Anrechung, Rücktritts- und Rückforderung, Schenkungsteuer.

 

Klicken Sie einfach auf die Themen und finden Sie die Antworten auf eine Vielzahl vorformulierter Fragen.

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