
VERERBEN: Mein Wille geschehe, Streit vermeiden.
Die Gestaltung der Erbfolge ist sicher das zentrale Thema, wenn Menschen an Unternehmens- und Vermögensnachfolge denken. Auch wenn heute überwiegend ein gleitender Vermögensübergang empfohlen wird, der schon zu Lebzeiten wesentliches Vermögen übergehen lässt, insbesondere im unternehmerischen Bereich, bleibt doch die letztwillige Regelung meist das Herzstück aller Beratungsüberlegungen.
Kaum ein vermögender Erblasser, der nicht schon bei dem Gedanken an sein Testament, an drohende Vermögensvernichtung oder Erbenstreit schlaflose Nächte gehabt hätte . Insbesondere Unternehmer sehen oft ihr Lebenswerk gefährdet und suchen nach einer Lösung für ihr Unternehmen und ihre Familie.
Die Möglichkeiten der letztwilligen Verfügungen sind so vielfältig, daß man nur den Rat erteilen kann, sich hier fachmännisch beraten zu lassen. 90% der selbst verfassten Testamente sind fehlerhaft und führen zu ganz anderen Rechtsfolgen als vom Erblasser beabsichtigt. Erbschaftsteuer und Erbenstreit lassen sich nur in den Griff bekommen, wenn man das Instrumentarium der rechtlichen und steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten beherrscht.
Unter der Rubrik „VERERBEN" hat das ZUV Fachbeiträge seiner Mitglieder zu Themen gesammelt, die für die Gestaltung der Erfolge, insbesondere auch im unternehmerischen Bereich, von besonderer Bedeutung sind.
Sie finden hier aktuelle Veröffentlichungen und Vorträge zu folgenden Themen: Gesetzliche Erbfolge, letztwillige Verfügungen, Erbengemeinschaften, Testamentsvollstreckung, Pflichtteil, Pflichtteilsverzicht, Verhalten nach dem Erbfall und Erbschaftsteuer.
Klicken Sie einfach auf die Themen und finden Sie die Antworten auf eine Vielzahl vorformulierter Fragen.
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